EP-406-DO, Kan. 22 kg Flächendesinfektionsmittel

9406022
42,36 €/KAN
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EP-406-DO, Kan. 22 kg Flächendesinfektionsmittel

  • Inhalt kg: 22

Verpackung: Pl. 24 Kan.

Weitere Informationen:

EP–406-DO ist ein saures Flächendesinfektionsmittel mit einem breiten, nicht durch Resistenzerscheinungen gefährdeten mikrobiziden Wirkungsspektrum gegenüber Bakterien, Pilzen, Viren und Sporen auf der Basis von Wasserstoffperoxid. Mit EP–406-DO wird, insbesondere bei höheren Temperaturen eine schnelle, sichere und rückstandsfreie Desinfektion von Behältern, Rohrleitungen, Apparaten und Verpackungen erreicht. EP–406-DO ist nicht korrosiv und zerfällt in die nicht umweltrelevanten Abbauprodukte Wasser und Sauerstoff. Durch EP–406-DO werden die Eiweißverbindungen und Enzymsysteme von Mikroorganismen irreversibel oxidativ zerstört, wodurch eine schnelle und sichere Abtötung von Bakterien, Pilzen, Viren und Sporen erreicht wird, ohne daß sich eine Resistenz ausbilden kann. Bei der Anwendung von EP–406-DO ist auf die deutlich ausgeprägte Abhängigkeit zwischen Konzentration, Anwendungstemperatur und Einwirkungszeit zu achten. Bei Temperaturen von >60°C reichen 1 % und Einwirkungszeiten von maximal 5 Minuten für eine sichere Desinfektion aus, während für eine Standdesinfektion bei >20°C und Einwirkungszeiten von ≥ 2 Stunden nur ca. 0,3 Ma.-% notwendig sind.

am 01. Februar 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft.

In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten; diese Verordnung zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit einzuschränken und die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Gemäß Leitlinie für die Durchführung der Verordnung muss der Verkäufer in diesem Zusammenhang folgende Schritte ergreifen:

  • Er muss den Kunden auffordern, die Erklärung des Kunden auszufüllen.
  • Er muss sich vergewissern, dass die Person, die die Waren erwirbt, befugt ist, beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe im Namen ihres Unternehmens oder ihrer Einrichtung zu erwerben.
  • Er muss sicherstellen, dass das Produkt, das erworben wird, mit den Angaben in der Erklärung des Kunden übereinstimmt.
  • Er muss beurteilen, ob die beabsichtigte Verwendung mit der gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit des potenziellen Kunden in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die (versuchte) Transaktion als verdächtige Transaktion zu melden und kann abgelehnt werden.

Daher müssen Sie diesen Artikel zunächst über die Preisanfragefunktion anfragen. Wir senden Ihnen dann die auszufüllende Erklärung zur Verwendung eines beschränkten Ausgangsstoffes für Explosivstoffe zu, die Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden

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