Salpeter, E-252 Sack 25 kg / Konservierungsstoff

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Salpeter, E-252 Sack 25 kg / Konservierungsstoff

  • Inhalt kg: 25

Verpackung: Pl. 40 Sack

Weitere Informationen:

Salpeter, E-252 

Eigenschaften:

  • Deklaration: Konservierungsstoff: Kaliumnitrat E252
  • Konsistenz: feines kristallines Pulver
  • Ursprungsland: Russland / Polen
  • Inhaltsbestandteile: Kalisalpeter E252
  • Einsatzgebiet: Konservierungsmittel, Umrötungshilfsmittel
  • Dosierung: ca. 0,25g/kg
  • Verpackungseinheit: 50g, 250g, 1kg, 10kg, 25kg

Seit 01. Februar 2021 gilt die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.

In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten; diese Verordnung zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit einzuschränken und die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Gemäß Leitlinie für die Durchführung der Verordnung muss der Verkäufer (also Wir) in diesem Zusammenhang folgende Schritte ergreifen:

  • Er muss sich vergewissern, dass die Person, die die Waren erwirbt, befugt ist, beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe im Namen ihres Unternehmens oder ihrer Einrichtung zu erwerben.
  • Er muss sicherstellen, dass das Produkt, das erworben wird, mit den Angaben in der Erklärung des Kunden übereinstimmt.
  • Er muss beurteilen, ob die beabsichtigte Verwendung mit der gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit des potenziellen Kunden in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die (versuchte) Transaktion als verdächtige Transaktion zu melden und kann abgelehnt werden.
  • Er muss den Kunden auffordern, die "Erklärung des Kunden" auszufüllen.

Daher müssen Sie diesen Artikel zunächst über die Preisanfragefunktion anfragen. Wir senden Ihnen dann die auszufüllende Erklärung zur Verwendung eines beschränkten Ausgangsstoffes für Explosivstoffe zu, die Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden.

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