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24. July 2026

PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) geht eine Reihe unterschiedlicher Änderungen des Verpackungsrechts innerhalb der Europäischen Union einher. Die Verordnung (EU) 2025/40 zu Verpackungen und Verpackungsabfällen ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten. Ihr Ziel ist es, Verpackungsmüll EU-weit stark einzugrenzen. Auch für die Lebensmittelindustrie bringt dies tiefgreifende Veränderungen mit sich, da Verpackungen künftig stärker als regulierter Bestandteil von Produkten betrachtet werden müssen. Durch die PPWR ergibt sich für Lebensmittelproduzenten aber auch eine erweiterte Herausforderung: Verpackungen von Lebensmitteln müssen nicht nur auf Grundlage ihrer Nachhaltigkeit bewertet werden, sondern auch, inwiefern sie Produktqualität und Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Wir nehmen einige relevante Aspekte der PPWR in den Blick.

Lebensmittelverpackungen, die mit der PPWR verstärkt in den Blick geraten.

Ziele der PPWR: weniger Verpackungsabfall, mehr Kreislaufwirtschaft

Die Einführung der PPWR zielt darauf ab, den Verbrauch an Verpackungsmaterial EU-weit zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und damit die Kreislaufwirtschaft entscheidend zu fördern. Hierzu führt die Verordnung etwa verbindliche Anforderungen an Verpackungsdesign, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit, Kennzeichnung sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung ein.

Mit der Einführung der PPWR werden so unterschiedliche Ziele gleichzeitig verfolgt. Grundsätzlich geht es jedoch in großen Teilen darum, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Verpackungsabfälle entlang des gesamten Lebenszyklus zu verringern. Die Verordnung betrifft so unter anderem Anforderungen an die Herstellung, Zusammensetzung, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Entsorgung. Für Lebensmittelproduzenten ergeben sich daraus beispielsweise diese Vorgaben:

  • Verpackungen sollen möglichst vermieden oder zumindest reduziert werden

  • Unvermeidbare Verpackungen sollen recyclingfähiger werden

  • Kunststoffverpackungen sollen schrittweise mehr recycelte Bestandteile enthalten

  • Bestimmte Stoffe sollen begrenzt werden

  • Kennzeichnungen und Nachweispflichten sollen EU-weit einheitlicher werden

Wichtige neue Anforderungen in Bezug auf PFAS

Einen wichtigen Aspekt mit Handlungsbedarf stellt die Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen dar. Nach Artikel 5 der PPWR dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte PFAS-Grenzwerte erreichen oder überschreiten. Die genauen Regelungen und Bestimmungen sind in der Verordnung (EU) 2025/40 enthalten.

Eine entsprechende Prüfung ist unter anderem bei Verpackungen relevant, die fett-, wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften besitzen. Hierzu zählen beispielsweise beschichtete Papier- und Kartonverpackungen, Verpackungen für fettige Backwaren sowie To-go- oder Convenience-Produkte. Aus den neuen Vorgaben ergibt somit der klare Handlungsbedarf für Lebensmittelproduzenten, ihre Verpackungsmaterialien gemäß den neuen Richtlinien zu prüfen.

Recyclingfähigkeit der Verpackungen

Auch wenn die detaillierten Kriterien gestaffelt konkretisiert und teilweise erst zu späteren Stichtagen relevant werden, sollen Verpackungen allgemein recyclingfähiger werden. Lebensmittelproduzenten müssen ihre Verpackungen daher sorgfältig prüfen und bei Bedarf anpassen – auch wenn nicht pauschal jede bestehende Verpackung zum 12. August 2026 ersetzt werden muss.

Verpackungen von Lebensmitteln bestehen oft nicht ohne Grund aus komplexen Materialien – sie erfüllen konkrete, notwendige Funktionen. Genau diese können jedoch auch die Recyclingfähigkeit oder die Erfüllung des notwendigen Rezyklatanteils von Verpackungen erschweren.

Mit der neuen Verordnung erfolgt für Produzenten somit der Handlungsbedarf, Verpackungen systematisch zu bewerten: Welche Materialkombinationen sind notwendig? Wo kann auf ein einziges Material umgestellt werden? Welche Barriereeigenschaften werden bei den Produkten tatsächlich gebraucht? Gibt es nachhaltigere und effizientere Alternativen, die Produktschutz und Haltbarkeit gewährleisten?

Rezyklatanteile in Verpackungen

Die PPWR sieht für bestimmte Kunststoffverpackungen Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vor. Die Vorgaben zu Rezyklatanteilen gelten nicht pauschal ab 2026 für jede Verpackung. Viele der Anforderungen werden erst ab 2030 oder später relevant. Die Vorbereitung sollte jedoch deutlich früher stattfinden, da recycelte Kunststoffe im Lebensmittelkontakt besondere Anforderungen erfüllen müssen. Hierfür muss jedoch auch geklärt werden, welche Optionen in der Praxis realisierbar sind. Entscheidend ist beispielsweise auch, ob Rezyklatanteile für die jeweiligen Verwendungen technisch, rechtlich und qualitativ umsetzbar sind.

Verpackungsminimierung: Weniger Material, aber nicht weniger Sicherheit

Der Grundsatz der Verpackungsminimierung wird mit der Verordnung weiter gestärkt. Verpackungen sollen in Gewicht und Volumen auf das notwendige Maß begrenzt werden, ohne dass dabei Schutz-, Hygiene- oder Transportfunktionen verloren gehen. Relevant ist dies insbesondere mit Blick auf spätere Vorgaben, etwa zur Begrenzung des Leerraums bei bestimmten Verpackungen. Bei Lebensmitteln ist ein prüfender Blick sinnvoll: Verpackungsmaterial soll reduziert werden, was aber nicht in jedem Fall automatisch nachhaltiger sein muss, wenn Lebensmittel dadurch aus unterschiedlichen Gründen häufiger entsorgt werden müssen. Der ökologische Wert einer Verpackung hängt neben passenden Optimierungen in gewissem Maße auch davon ab, ob sich hierdurch Lebensmittelverluste vermeiden lassen. Daher braucht es genaue Evaluierungen, an welchen Stellen Verpackungsmaterialien sinnvoll eingespart werden können.

Nachhaltigkeit und Produktschutz

Für Lebensmittelproduzenten ist die PPWR besonders relevant, da sie nicht nur angepasste Verpackungslösungen, sondern auch einen Bedarf an neuen Materialien und Prozessen bedeutet. Die neuen Vorgaben sollen die bestehenden Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien ergänzen – was zumindest kurzfristig zu einem Spannungsfeld führen kann: Eine Verpackung kann aus ökologischer Sicht eine nachhaltige Verbesserung darstellen, sich im Lebensmittelkontakt jedoch als ungeeignet erweisen. In der Lebensmittelindustrie besteht daher auch eine besondere Herausforderung darin, Produktschutz und Qualitätssicherung mit den neuen Vorgaben in Einklang zu bringen.

Wer ist betroffen? Verantwortung entlang der Lieferkette

Die PPWR verteilt Pflichten auf verschiedene Akteure entlang der Verpackungs- und Lieferkette. Für die Lebensmittelindustrie betrifft das unter anderem Lebensmittelhersteller, Abfüller, Markeninhaber, Verpackungslieferanten, Importeure, Vertreiber, Endvertreiber, Fulfillment-Dienstleister und Unternehmen, die verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellen.

Für Lebensmittelproduzenten ist die eigene Rolle entscheidend. Ein Unternehmen kann beispielsweise als Erzeuger eines verpackten Produkts, als Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, als Importeur, als Vertreiber oder als Auftragnehmer für eine Handelsmarke auftreten. Je nach Rolle entstehen unterschiedliche Pflichten wie Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Bereitstellung von Nachweisen, Kennzeichnung sowie Registrierung und Finanzierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Besonders wichtig wird daher ein gut strukturiertes System entlang der Lieferketten sein, in dem Rollen und Verantwortlichkeiten klar definiert und abgebildet werden können. In Deutschland passt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) den nationalen Rechtsrahmen an die PPWR an, insbesondere in Bezug auf Fragen des Vollzugs, der Zuständigkeiten, Registrierung und zu Meldeprozessen. Als EU-Verordnung bleibt die PPWR in ihren Vorgaben aber unmittelbar relevant.

Herausforderungen gemeinsam meistern – mit Ehlert

Die PPWR macht Verpackungen für Lebensmittelproduzenten zu einem noch wichtigeren Thema. Was es aktuell braucht, sind klare Vorgaben, Transparenz und effiziente Prozesse. Als Fachgroßhändler für Bedarfs- und Verbrauchsgüter in der Lebensmittelproduktion unterstützen wir unsere Kunden, um die Anforderungen gemeinsam zu meistern.

24.07.2026

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