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22. Mai 2026

Zur Herstellung von Tiernahrung

Ob Hund oder Katze – wer Tiere hat, möchte, dass sie gesund und vital sind. Um das zu erreichen, müssen sie durch die Fütterung optimal mit Nährstoffen versorgt werden. Viele Menschen zahlen viel Geld für hochwertiges Tierfutter. Für Hersteller des Futters gelten bestimmte Regularien, an die sie sich halten müssen. Welche das sind und was ansonsten bei der Futterherstellung für Haustiere berücksichtigt werden muss, thematisiert dieser Blogbeitrag.

Schale mit Tiernahrung als Trockenfutter

Was ist ein Futtermittel?

Als Futtermittel gelten Stoffe oder Erzeugnisse (einschließlich Zusatzstoffen), die verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet und zur oralen Fütterung von Tieren bestimmt sind. Die rechtliche Definition ergibt sich aus dem europäischen Futtermittelrecht. Für Futtermittel, die in Verkehr gebracht werden, gelten zudem verbindliche Vorgaben zur Kennzeichnung, Aufmachung und Verwendung. Hier ist insbesondere die EG-Verordnung Nr. 767/2009 zu nennen. Ergänzend ist in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) relevant, das den nationalen Rahmen für die Überwachung von Futtermitteln bildet.

Welche Angaben müssen auf das fertig verpackte Tierfutter?

Die Angaben auf den Verpackungen von Tierfutter müssen verschiedene Informationen bereithalten. Welche Informationen erforderlich sind, hängt unter anderem davon ab, um welche Art von Futtermittel es sich handelt. Beispielsweise ist die Kennzeichnung erforderlich, ob es sich um Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel handelt. Teilweise kann diese Angabe auch durch "Mischfuttermittel" ersetzt werden.

Weitere Angaben, die je nach Futtermittel auf der Verpackung stehen müssen, sind:

  • Name der Herstellungsfirma inklusive Anschrift

  • ggf. eine Zulassungsnummer

  • Kennnummer von Partie oder Lose

  • Nettomasse bzw. Nettovolumen

  • die Tierart oder der Verwendungszweck

  • Fütterungshinweise

  • Angaben zur Zusammensetzung

  • Angaben zu analytischen Bestandteilen

  • Übersicht der Futtermittelzusatzstoffe bzw. sonstiger Zusatzstoffe, soweit diese nach den geltenden futtermittelrechtlichen Vorgaben kennzeichnungspflichtig sind

  • i. d. R. ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein anderes relevantes Datumskennzeichen

  • bei Heimtierfutter eine kostenfreie Kontaktmöglichkeit, über die auf Anfrage weitere Informationen erhältlich sind.

Auch Angaben zu Zusatzstoffen können erforderlich sein. Die Kennzeichnung richtet sich nach den jeweils geltenden futtermittelrechtlichen Vorschriften und ist nicht in jedem Fall gleich. Ähnliches gilt für den Feuchtgehalt: Die Angabe ist nicht pauschal vorgeschrieben. Allgemein gilt: Welche konkreten Pflichtangaben auf der Verpackung angegeben werden müssen, hängt auch vom jeweiligen Futter ab.

Warum werden Futter bei der Herstellung Zusatzstoffe beigefügt?

Vor allem Alleinfuttermittel erhalten in der Praxis häufig Zusatzstoffe. Diese werden dem Futter aus unterschiedlichen Gründen zugesetzt. Je nach Funktion können sie dazu beitragen, die ernährungsphysiologische Versorgung zu unterstützen, die Haltbarkeit zu verbessern, die technologische Verarbeitung erleichtern oder auch Geruch, Geschmack und Aussehen des Futters beeinflussen.

Die Zugabe von Vitaminen, Spurenelementen, Aminosäuren oder anderen zugelassenen Zusatzstoffen kann dazu beitragen, dass ein Futter den Nährstoffbedarf eines Tieres verlässlich abdeckt. Gerade bei Trockenfutter können im Zuge der Verarbeitung, etwa durch Erhitzen oder Extrusion, Nährstoffverluste auftreten. Deshalb werden bestimmte Stoffe teilweise gezielt ergänzt oder nachträglich zugesetzt. Aromen können auch zum Einsatz kommen, um die Akzeptanz des Futters zu erhöhen. Insbesondere bei Alleinfuttermitteln ist es wichtig, dass die Tiere bedarfsgerecht versorgt werden.

Trotz ihrer wichtigen Funktion ist bei Zusatzstoffen eine sorgfältige Dosierung unerlässlich. Denn auch grundsätzlich sinnvolle Stoffe können bei einer übermäßigen Aufnahme problematisch werden. Das gilt etwa für Vitamin D, dessen Überversorgung bei Hunden schwere gesundheitliche Folgen haben kann. Bei der Bewertung entscheidend ist somit nicht der bloße Einsatz eines Zusatzstoffes, sondern seine rechtliche Zulassung, seine Funktion und die korrekte Dosierung.

Welche Zutaten sind klassischerweise in Hunde- und Katzenfutter enthalten?

Ob im Zoofachgeschäft oder dem Online-Angebot von Tierfutter: Die Vielfalt an Futter ist groß und reicht weit über die Unterscheidung zwischen Nass- und Trockenfutter hinaus. Viele Rezepturen für Hunde und Katzen sind fleischbasiert – was insbesondere bei Katzen naheliegend ist, da ihre Ernährung auf tierische Bestandteile angewiesen ist. Hunde sind in ihrer Ernährung deutlich flexibler, doch auch bei ihren Futtermitteln spielen tierische Bestandteile eine große Rolle. Daneben sind je nach Rezeptur pflanzliche Komponenten wie Getreide, Gemüse oder andere Kohlenhydrate enthalten. Getreide ist nicht grundsätzlich problematisch: Richtig verarbeitet ist es in der Regel gut verdaulich und erfüllt einen ernährungsphysiologischen Zweck. Entscheidend ist damit nicht pauschal, ob Getreide enthalten ist, sondern ob das Futter insgesamt bedarfsgerecht zusammengesetzt wurde und vom Tier gut vertragen wird.

Auf den Etiketten von Tierfutter finden sich häufig zusammenfassende Angaben wie "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse". Solche Bezeichnungen bedeuten nicht automatisch, dass minderwertige Rohstoffe verwendet werden. Sie ermöglichen es jedoch, im Sinne einer Ganztiervermarktung vielfältige tierische Bestandteile zu verwenden.

Was bedeutet "tierische Nebenerzeugnisse"?

Mit der Bezeichnung sind tierische Bestandteile gemeint, die nicht als Lebensmittel für Menschen vermarktet werden, unter bestimmten Voraussetzungen aber für die Herstellung von Heimtierfutter verwendet werden dürfen. Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt – für Heimtierfutter spielt vor allem Material der Kategorie 3 eine Rolle. Dazu können unter anderem bestimmte Innereien, Blut, Fett sowie weitere tierische Bestandteile gehören, sofern sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Innereien wie Leber, Nieren oder Pansen können für Hunde und Katzen ernährungsphysiologisch sinnvoll sein und gleichzeitig dazu beitragen, mehr vom Schlachttier zu verwerten. Tierhalter achten vermehrt darauf, welche Bestandteile im Tierfutter enthalten sind. Eine transparente Angabe, welche Bestandteile genau enthalten sind und von welchem Tier sie stammen, schafft so häufig Vertrauen in die Produkte. Zusätzlich erleichtert es die Auswahl bei Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen.

Auch bei tierischen Rohstoffen ist Qualität entscheidend. Eine sorgfältige Auswahl, nachvollziehbare Herkunft und schonende Verarbeitung tragen dazu bei, hochwertige Futtermittel herzustellen, die Tierhalter mit gutem Gewissen kaufen.

Was sollte bei Tierfutter kritisch geprüft werden?

Ob ein Tierfutter hochwertig ist, lässt sich in der Regel nicht an bestimmten Schlagworten festmachen. Entscheidend ist, ob die Rezepturen zum Bedarf der jeweiligen Tiere passen, rechtlich zulässig sind und Inhaltsstoffe bestenfalls deutlich deklariert werden. Bei Mischfuttermitteln werden die verwendeten Einzelfuttermittel grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Anteils aufgeführt. Wird auf der Verpackung eine bestimmte Tierart oder Zutat besonders hervorgehoben, lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Zutatenliste – insbesondere bei Tieren mit Unverträglichkeiten oder Allergien – da beispielsweise neben einer spezifischen Fleischsorte noch weitere enthalten sein können.

Unabhängig von der konkreten Rezeptur gilt: Im Tierfutter dürfen keine Stoffe enthalten sein, die die Gesundheit von Tier oder Mensch gefährden. Für sogenannte unerwünschte Stoffe bestehen auf EU-Ebene klare Vorgaben, beispielsweise für bestimmte Schwermetalle, Pestizide oder botanische Verunreinigungen. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Futtermittel diese Anforderungen erfüllen und nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei sachgemäßer Verwendung sicher sind. Die EU-Richtlinie 2002/32/EG enthält Vorgaben zu unerwünschten Stoffen, die von Produzenten von Tiernahrung berücksichtigt und umgesetzt werden müssen.

Alternative Proteinquellen bei Tierfutter

Mittlerweile spielen neben klassisch fleischbasierten Rezepturen auch alternative Proteinquellen eine Rolle – etwa Insektenprotein oder pflanzliche Komponenten aus Hülsenfrüchten. Je nach Produktkonzept sinnvoll, sollten diese jedoch zum Tier passen. Besonders wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Hund und Katze: Während Katzen auf bestimmte Nährstoffe aus tierischen Quellen angewiesen sind, sind Hunde in ihrer Ernährung deutlich flexibler. Alternative Rohstoffe scheinen daher nicht automatisch besser oder schlechter zu sein – können aber sinnvoll sein, wenn die gesamte Rezeptur ausgewogen und bedarfsgerecht gestaltet ist.

Hohe Standards auch während der Produktion

Nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch der Herstellungsprozess entscheidet über die Qualität von Tierfutter. Eine zentrale Grundlage stellt die Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005 dar. Sie verpflichtet Futtermittelunternehmen unter anderem zu Registrierung oder Zulassung, zu einheitlichen Hygieneanforderungen und zur Anwendung von HACCP-Grundsätzen. Damit stehen entlang der gesamten Herstellung, von der Rohstoffannahme über Verarbeitung und Lagerung bis hin zur Verpackung, sichere Prozesse und Produktsicherheit im Mittelpunkt.

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Kein Mitarbeiter im Herstellungsbetrieb sollte aufgrund fehlender oder falscher Kleidung einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein. Durch eine passende Auswahl an Messern und leistungsstarken Geräten geht die Verarbeitung und Vermengung von Fleisch und anderen Inhaltsstoffen effizient vonstatten. Und durch die gezielte Reinigung bleibt Tierfutter frei von Keimen und Verunreinigungen.



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22.05.2026

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