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5. Juli 2024

Lebensmittelallergene und ihre Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung von Lebensmittelallergenen ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit von Konsumenten und gesetzlich geregelt. Für Lebensmittelproduzenten und Einzelhändler ist die Angabe von Allergenen daher von großer Bedeutung. Wissenswertes rund um die Allergenkennzeichnung sowie zu deren Umsetzung erläutert dieser Beitrag.

Lebensmittelallergene wie Soja, glutenhaltiges Getreide oder Schalenfrüchte unterliegen einer Kennzeichnungspflicht

Was sind Lebensmittelallergien?

Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten entstehen, wenn das Immunsystem bestimmte Stoffe in der Nahrung irrtümlich als schädlich einstuft und darauf mitunter heftig reagiert. Allergische Reaktionen können von leichten Symptomen wie Hautausschlag oder Juckreiz bis hin zu schwerwiegenden, lebensbedrohlichen Zuständen wie einem anaphylaktischen Schock reichen. Gute Kenntnisse sowie ein passendes Management in Bezug auf Lebensmittelallergene sind für Produzenten daher essenziell.

Kennzeichnungspflichtige Allergene

Mit der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sind EU-weit die Vorschriften zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln festgelegt. Die Deklarationspflicht besteht hauptsächlich für 14 Allergene, welche die häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten darstellen:

·       Glutenhaltige Getreide

·       Krebstiere

·       Eier

·       Fisch

·       Erdnüsse

·       Sojabohnen

·       Milch (einschließlich Laktose)

·       Schalenfrüchte

·       Sellerie

·       Senf

·       Sesamsamen

·       Schwefeldioxid und Sulfite

·       Lupinen

·       Weichtiere

Die Deklarationspflicht dieser Allergene geht mit einigen Spezifikationen einher. Mit wenigen Ausnahmen beinhaltet sie die spezifischen Allergene sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse. Jedes enthaltene Allergen ist deutlich zu kennzeichnen, um Allergikern ein sicheres Navigieren bei Nahrungsmitteln zu ermöglichen.

Wie wird gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung muss sowohl bei verpackten als auch bei unverpackten Lebensmitteln erfolgen. Bei verpackten Produkten kann das über das Zutatenverzeichnis auf einem Etikett geschehen. Zur Sicherheit der Konsumenten müssen Allergene hier optisch hervorgehoben werden – etwa durch Unterstreichung, Fettdruck oder Großschreibung.




Unverpackte Lebensmittel sind aufgrund eines fehlenden Zutatenverzeichnisses auf einer Verpackung nicht von der Informationsflicht ausgeschlossen. Informationen müssen in schriftlicher Form für die Verbraucher zugänglich sein. Dies kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen – eine klare und deutliche Allergenkennzeichnung ist jedoch immer ein Muss. Zugleich muss das Verkaufspersonal in der Lage sein, diesbezügliche Nachfragen sicher zu beantworten.

Eine besondere Herausforderung der Lebensmittelproduktion?

Ganz gewiss! Durch die potenziell schwerwiegenden Folgen gilt es, ein besonderes Augenmerk auf Lebensmittelallergene sowie deren Kennzeichnung zu werfen. Im Management und dem Produktionsprozess muss etwa in Bezug auf die folgenden Aspekte äußerste Achtsamkeit herrschen:

Kreuzkontamination

Wohl eins der größten Risiken in Bezug auf allergenspezifische Verunreinigungen im Produktionsprozess ist die Kreuzkontamination. Sie tritt auf, wenn Lebensmittel mit Allergenen in Kontakt kommen, die nicht in deren Rezeptur enthalten sind. Dies kann beispielsweise durch gemeinsame Produktionslinien, Lagerung oder Transporte sowie durch unzureichende Reinigungsvorgänge geschehen. Gründliche Reinigungen und die Einhaltung strenger Reinigungsprotokolle sind zur Vermeidung von Kontaminationen unerlässlich – ebenso wie die Ausstattung mit entsprechender Foodbekleidung.




Etikettierung

Bei der Allergenkennzeichnung muss genaustens darauf geachtet werden, dass die angegebenen Informationen auch die Zutaten widerspiegeln, die in dem Produkt enthalten sind bzw. deren Bestandteile enthalten sein könnten. Ändert sich etwa die Rezeptur, muss dies natürlich auch bei der Kennzeichnung aktualisiert werden. Gleichzeitig können Druckfehler dazu führen, dass Informationen fehlen, unleserlich oder falsch sind.

Rohstoffbezug

Findet ein Lieferantenwechsel statt, ist auch ein Austausch über Allergene angebracht – schließlich kann ein neuer Lieferant eine andere Produktionsmethode oder andere Berührungspunkte zu Allergenen haben. Um eine Kontamination von Lebensmitteln an unbekannter Stelle auszuschließen, ist Vorsicht einmal mehr besser als Nachsicht.

Kommunikation

Um innerhalb der Produktion Kommunikationsfehler oder Unsicherheiten zu umgehen, spielt die Schulung der Mitarbeiter eine wichtige Rolle. Mitarbeiter, die nicht ausreichend über die Bedeutung und den notwendigen Umgang mit Allergenen geschult sind, können ungewollt zu einem Kontaminationsrisiko beitragen.

Gesetzliche Anforderungen

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Allergenkennzeichnung ist komplex und erfordert ständige Aufmerksamkeit bezüglich möglicher Anpassungen an neue Vorschriften. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nationalen (und internationalen) Vorschriften entsprechen. Zudem müssen sie gewährleisten, dass alle Informationen über Inhaltsstoffe und Allergene dokumentiert und rückverfolgbar sind.

Gut aufgestellt – mit dem Sortiment der Gustav Ehlert GmbH

Die Kennzeichnung von Lebensmittelallergenen stellt eine wichtige Verantwortung für Hersteller und Händler dar. Um sich in Sachen Ausstattung, Produktionsanlagen und Co. weiter abzusichern, wird beim Allergiemanagement auch auf Allergen-Schnelltests zurückgegriffen. Rückstände von Erdnüssen dabei? Der Allergen-Test ist unkompliziert und liefert schnelle Gewissheit.



Durch die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Allergenkennzeichnung werden Lebensmittelproduzenten nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht – sie stärken auch das Vertrauen der Konsumenten und minimieren gesundheitliche Risiken. Dabei bleibt es essenziell, dass alle Beteiligten in der Lebensmittelkette stets auf dem neuesten Stand sind und ihre Prozesse entsprechend evaluieren.

Bei der Lebensmittelproduktion kann man auf unser umfangreiches Sortiment an Bedarfs- und Verbrauchsgütern vertrauen. Setzen Sie auf 100 Jahre Erfahrung in der Lebensmittelbranche – mit der Gustav Ehlert GmbH sind sie immer gut aufgestellt.

05.07.2024

Ihr Ansprechpartner

Friedrich-Wilhelm Lange
Reinigung & Hygiene
Kathrin Grabbe
Verpackung & Reinigung

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