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3. Oktober 2025

Zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten

Die Europäische Union hat eine Verordnung erlassen, um die weltweite Zerstörung von Waldflächen einzudämmen. Diese stellt Unternehmen vor erhebliche Veränderungen. Auch in der Lebensmittelbranche, die in hohem Maße von globalen Infrastrukturen abhängig ist, entstehen hierdurch neue Sorgfaltspflichten – aber ebenso Chancen. Welche Agrarrohstoffe und Erzeugnisse betroffen sind und welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden, beleuchtet der folgende Beitrag.

Entwaldete Flächen neben Waldflächen sind Thema der EUDR zum Waldschutz

Was ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten?

Im Zuge der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR: EU Deforestation Regulation) dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann in der EU gehandelt werden, wenn ihre Produktion nicht zur Entwaldung oder Schädigung von Waldflächen nach dem 31. Dezember 2020 geführt hat.

Unternehmen, die entsprechende Rohstoffe und Erzeugnisse bereitstellen oder beziehen, haben mit der neuen Verordnung eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Diese verpflichtet sie, Herkunftsdaten bereitzustellen, Risiken in der Lieferkette zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Die formellen Sorgfaltspflichterklärungen sind in einem EU-weiten Informationssystem abzugeben.

Die Sorgfaltspflicht umfasst im Allgemeinen unter anderem diese Schritte:

  • Informationssammlung von Daten wie der Geolokalisierung der Produktionsflächen in den Erzeugerländern oder Lieferanteninformationen

  • Bewertung des Risikos der Entwaldung oder in Bezug auf Rechtsverstöße

  • Risikominimierung in Form von wirksamen Maßnahmen zum Waldschutz, falls Schwachstellen oder mögliche Verstöße identifiziert werden

Die EUDR ist formell bereits am 30. Juni 2023 in Kraft getreten. Nach Aufschüben soll sie eigentlich ab dem 30. Dezember 2025 Anwendung finden. Kleinere Unternehmen sollen ab dem 30. Juni 2026 dazu verpflichtet sein, wenn sie vorher kein Bestandteil der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) waren. Aktuell steht jedoch eine wahrscheinliche Verschiebung um ein weiteres Jahr im Raum.

Die Holzhandelsverordnung wird von der neuen Verordnung abgelöst. Während sich diese noch ausschließlich auf die Herkunft von Holz bezogen hat, nimmt die neue Verordnung zusätzlich Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschäden in Verbindung stehen, in die Pflicht. Darüber hinaus verlangt die neue Verordnung die Einhaltung jeglicher Rechtsvorschriften im Herkunftsland.

Was sind die Ziele der EU-Entwaldungsrichtlinie?

Mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten will die Europäische Union den internationalen Verlust von Wäldern eindämmen. Jährlich werden weltweit etwa 10 Millionen Hektar Wald zerstört. 90 % der weltweiten Entwaldung fallen nach Aussagen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf den Betrieb nicht-nachhaltiger Landwirtschaft. Wälder stellen nicht nur den Lebensraum einer großen Artenvielfalt dar, sondern sind auch wichtige CO₂-Speicher, denen eine zentrale Rolle im Klimaschutz zukommt. Mit den neuen Richtlinien soll verhindert werden, dass Konsum und Handel in der EU die weltweite Abholzung von Wäldern vorantreiben. Das Ziel ist somit die Förderung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Konsumverhaltens.

Neben ökologischen Faktoren nimmt die Verordnung auch soziale Standards in den Blick. Die Sicherstellung, dass im Erzeugerland die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, es sich also um legale Ware handelt, umfasst beispielsweise auch die Wahrung von Landnutzungsrechten.

Mit der Verordnung soll so EU-weit nicht nur der eigenen Verantwortung nachgekommen werden, sondern auch Erzeugerländer zu nachhaltigen Produktionsweisen motiviert werden. Für Verbraucher bedeutet die Verordnung insbesondere, dass sie mehr Transparenz über die Herkunft der Produkte erhalten – und damit ihr eigenes Konsumverhalten leichter kontrollieren können.

Welche Produkte sind betroffen?

Der Anhang der EU-Verordnung 2023/1115 umfasst eine Liste der relevanten Rohstoffe und die daraus hervorgehenden Erzeugnisse. Betroffene Rohstoffe sind:

  • Rinder

  • Kakao

  • Kaffee

  • Ölpalme

  • Kautschuk

  • Soja

  • Holz

Damit umfasst die Verordnung eine Vielzahl an Erzeugnissen, etwa:

  • Lebensmittel wie Schokolade, Kaffeeprodukte, Sojaproteine oder Fertiggerichte mit Palmöl

  • Produkte der Rinderzucht wie Leder, Rindergelatine, Rinder- oder Kollagendärme

  • Holzbasierte Erzeugnisse wie Papier, Verpackungen, Möbel, Hackschnitzel und Räuchermehl oder auch Latexhandschuhe

sowie vieles Weitere.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, um innerhalb und außerhalb der EU mit den entsprechenden Rohstoffen und Erzeugnissen handeln zu dürfen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Kontrollen zuständig. Bei Verstößen drohen Sanktionen wie Bußgelder oder sogar der Ausschluss vom Markt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer, Händler sowie KMU und nicht-KMU. Die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen ist in der Richtlinie 2013/34/EU festgehalten.

  • Marktteilnehmer müssen im Vorfeld eine Sorgfaltspflichtprüfung durchführen und die entsprechende Erklärung im EU-System abgeben. Es darf kein Handel erfolgen, wenn diese fehlt. Sie müssen darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass die Regularien der Verordnung eingehalten werden, die erforderlichen Unterlagen 5 Jahre lang aufbewahren und behördliche Kontrollen unterstützen. Wenn bereits entsprechende Erklärungen vorliegen, können sich KMU auf diese berufen. Nur wenn noch nichts vorliegt, müssen sie die Sorgfaltspflichtprüfung selbst durchführen.

  • Handelt es sich bei Händlern um große Unternehmen, gelten für sie die gleichen Pflichten wie für Marktteilnehmer. KMU-Händler müssen vor allem die Daten ihrer Lieferanten und Abnehmer sowie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen sammeln, 5 Jahre speichern und Behörden bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Welche Herausforderungen ergeben sich für die Lebensmittelbranche?

Neben Anerkennung für das Vorhaben wurden von unterschiedlichen Stellen aus Schwierigkeiten und Bedenken geäußert. So wurde unter anderem Kritik in Bezug auf die folgenden Themen formuliert:

Aufwand und Bürokratie

Mit der EUDR geht ein administrativer Mehraufwand einher, der je nach Unternehmen große bürokratische Anstrengungen nach sich zieht. Alle erforderlichen Informationen wie Geolokalisierungsdaten zu beschaffen, kann je nach Lieferkette eine enorme Herausforderung darstellen. Die notwendigen Infrastrukturen für Organisation und Technik bereitzustellen, könnte für einige Marktteilnehmer und Händler eine nicht zu unterschätzende Herausforderung darstellen – besonders Unternehmen, die mit Produzenten in weniger gut erschlossenen Regionen zusammenarbeiten.

Kostenbelastung

Der Mehraufwand ist in der Folge mit höheren Kosten verbunden. Ein zusätzlicher Personaleinsatz, die Einführung von IT-Systemen, Schulungen oder Kontrollprozesse verursachen Kosten, die besonders für kleinere und mittlere Betriebe eine zusätzliche Belastung darstellen können.

Schwächung kleinbäuerlicher Strukturen in den Erzeugerländern

Strengere Nachweispflichten können kleine Produzenten überfordern. Fehlen ihnen notwendige Dokumente, technische Ressourcen oder der Zugang zu digitalen Rückverfolgungssystemen, besteht die Gefahr, dass sie vom Exportmarkt ausgeschlossen werden und eine wichtige Einkommensquelle verlieren. Selbst wenn ihre Produktionsweisen im Einklang mit einer entwaldungsfreien Landwirtschaft stehen.

Lieferengpässe und Marktrisiken

Können Lieferanten keine entsprechenden Nachweise liefern, berechtigt oder unberechtigt, dürfen die Produkte nicht in der EU gehandelt werden. Das kann zu Engpässen, Preiserhöhungen oder einem Ausweichen auf andere Beschaffungsmärkte führen.

Die Chancen entwaldungsfreier Lieferketten

Trotz berechtigter Einwände und teils erheblichen Herausforderungen kann die neue Verordnung der Lebensmittelbranche auch neue Möglichkeiten eröffnen. Die notwendigen Veränderungen können einen großen Beitrag dazu leisten, die eigene Marktposition durch ein starkes Markenimage zu verbessern und langfristig von mehr Nachhaltigkeit und Transparenz zu profitieren. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit kann zusätzlich sinnvolle Investitionen in Lieferketten vorantreiben, die deren Effizienz verbessern. Schlussendlich wäre die Stärkung globaler Standards zum Waldschutz ein echter Zugewinn.

Erfahrene Supply-Chain-Spezialisten sind im Vorteil

Für viele Unternehmen der Lebensmittelbranche ist die Umsetzung der EUDR mit Unsicherheiten verbunden: ob komplexe Lieferketten, bürokratischer Aufwand in Bezug auf die Nachweispflichten oder neue Abhängigkeiten in der Kooperation mit Handelspartnern. Neben notwendiger Transparenz zeigt die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten auch die Bedeutsamkeit einer stabilen Versorgung mit allen wichtigen Verbrauchs- und Bedarfsgütern auf. Hier können wir als erfahrener Supply-Chain-Spezialist unsere Stärken ausspielen. Mit etablierten Strukturen, verlässlichen Partnernetzwerken und einem fundierten Verständnis für die Mechanismen der Lebensmittelbranche arbeiten wir stetig daran, unsere Kunden zuverlässig auszustatten.

03.10.2025

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